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BGH, 20.06.1979 - 3 StR 205/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kenntnis von der wahren Herkunft einer Sache bei Annahme einer Hehlerei - Berücksichtigung einer bereits verbüßten Strafe im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 205/79
Das Landgericht hat es zu Recht abgelehnt, die bereits verbüßte Strafe aus den Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 1976 (22 Ms 33/75) bei der Gesamtstrafenbildung mit zu berücksichtigen (BGHSt 2, 230, 232). - BGH, 16.08.1978 - 2 StR 401/78
Berücksichtigung der Härte der Unmöglichkeit einer an sich erforderlichen …
Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 205/79
Die Härte, die darin liegen kann, daß die Einzelstrafen, die für die vor dem 2. Juli 1976 begangenen Taten auszuwerfen sind, nicht mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 1976 zu einer Gesamtstrafe verbunden werden dürfen, ist jedoch bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 16. August 1978 - 2 StR 401/78 mit Nachweisen).